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Anónimo
dijo...
Ich klebe hier ein Dokument: “Ausbildungsrichtlinie Rennleiter Kartsport”. Ich hoffe, daß es nützlich ist.
Die Link zur Originalurkunde: http://www.dmsb.de/downloads/671/Ausbildungsrichtlinie_Rennleiter_Kart.pdf [diese ist beste!!!]
Liebe grüsse, Pascall. ________________________
Der Rennleiter des DMSB im Kartsport (Ausbildungsrichtlinie) 1. Allgemeines (1) Der Deutsche Motor Sport Bund (DMSB) übt nach seiner Satzung die Sporthoheit für den Motorsport in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die sich für den Automobil-/ Kartsport daraus ergebenden Aufgaben und Befugnisse sind im Internationalen Sportgesetz (ISG) der Féderation Internationale de l’Automobile (FIA) und dem CIK Reglement International de Karting geregelt. (2) Im § 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Überwachung des Motorsports nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der DMSB daher unter anderem auch für die Aus- und Fortbildung von Sportwarten sowie für die Lizenzerteilung verantwortlich. (3) Die Lizenzbestimmungen des DMSB schreiben vor, dass Rennleiter erst nach Anerkennung durch den DMSB und Erteilung einer Lizenz tätig werden dürfen. 2. Anforderungen (1) Die umfangreichen und bedeutungsvollen Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Rennleiters Kart setzen voraus, dass dieser als Eingangsvoraussetzung eine fundierte motorsportliche Erfahrung mitbringt und die erforderlichen Kenntnisse durch Bestehen einer umfassenden Prüfung nachweist. (2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine weitere Grundvoraussetzung. (3) Auch nach Lizenzerteilung ist der Rennleiter Kart verpflichtet, sich stets und ständig über Neuerungen und Änderungen in der Motorsportgesetzgebung und den Reglements zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium und die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen erforderlich. 3. Ausbildungsstufen Die Ausbildung zum Rennleiter Kart findet in folgenden Abschnitten statt: • Leiter Streckensicherung Kart oder Leiter Streckensicherung Rennen der Lizenz-Stufe A • Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A Der Ablauf von Prüfungen ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DMSB ( DMSB-APO ) in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt. 4. Zulassungsvoraussetzungen 4.1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Die Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in der DMSB-APO festgelegt.
4.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A kann grundsätzlich zugelassen werden, wer • im Jahr der Prüfung das 23. Lebensjahr vollendet (es gilt die Jahrgangsregelung) und • im Besitz einer Lizenz für Leiter Streckensicherung Kart oder einer Lizenz Leiter Streckensicherung Rennen, Lizenz-Stufe A, ist und • in den letzten beiden Kalenderjahren vor der Prüfung bei mindestens fünf DMSB-Kart-Veranstaltungen und mindestens einer DMSB-Kart- Prädikatsveranstaltung (oder vergleichbare Veranstaltung) als Rennleiter- Anwärter tätig war (zur Prüfung sind die Bestätigungen über bereits geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 vorzulegen) und • an einem Lehrgang des DMSB zur Vorbereitung auf die Prüfung teilgenommen hat. (2) Von den vorgeschriebenen sechs Mindesteinsätzen als Rennleiter-Anwärter müssen bei der Anmeldung zur Prüfung mindestens vier Einsätze nachgewiesen werden. Maximal zwei Einsätze können in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr nach der Prüfung noch nachträglich abgeleistet werden. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt in diesen Fällen erst nach Vorlage aller Anwärter-Einsätze. 4.3. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Prüfung der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem. DMSB-APO und der Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gem. 4.2. dieser Richtlinien obliegt dem DMSB unter Beteiligung des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dies betrifft auch die Erteilung von evtl. Ausnahmegenehmigungen, hierzu zählen u.a. auch Ausnahmegenehmigungen bezüglich Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Mindesteinsätze vor Teilnahme an einer Prüfung. 5. Ausbildung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A (1) Die Ausbildung findet unter Verantwortung der Vereine bzw. Verbände in Theorie und Praxis statt. (2) Es wird empfohlen, dass die Vereine / Verbände einen geeigneten erfahrenen Rennleiter Kart als Mentor ernennen, der die Vorbereitung des Rennleiter- Anwärters auf die Prüfung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A steuert und überwacht sowie dem Anwärter Hilfestellung leistet und für dessen Ausbildung zuständig ist. (3) Die Anwärterzeit sollte mindestens 12 Monate, höchstens bis zu 24 Monate dauern. 6. Ausbildungsziele (1) Ziel der Ausbildung ist die Vorbereitung für den späteren Einsatz als Sportwart des DMSB, die Vermittlung des notwendigen sportlichen Fachwissens, der Kenntnis sportrechtlicher Zusammenhänge, der Arbeitstechnik zur Vorbereitung und Durchführung sportrechtlicher Entscheidungen sowie der Fähigkeit und des notwendigen Einfühlungsvermögens für den Umgang mit anderen Sportwarten und vor allem auch mit den zum Teil sehr jungen Fahrern.
(2) Der Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A muss folgende Bestimmungen / Gesetze / Reglements beherrschen: Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen Kapitel I: Allgemeine Grundsätze Kapitel V: Strecken – Straßen und Bahnen Kapitel VIII: Bewerber und Fahrer Kapitel XI: Strafen Kapitel XII: Proteste Kapitel XIII: Berufungen Anhang L zum ISG der FIA Internationales Kartreglement der CIK ( mit Anhängen ) Definitions and Classification (nur in Englisch) General Regulations (nur in Englisch) CIK – FIA Championship Sporting Regulations (nur in Englisch) Technisches Reglement der CIK mit Anhängen (DMSB Handbuch) Circuit Regulations (Übersetzung beim DMSB) DMSB DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB Kartreglement mit Teilen des CIK-Kartreglements Bestimmungen und Beschlüsse des DMSB (Handbuch und “Vorstart“) Richtlinien der Streckensicherung im Automobilsport / Kartsport Streckenabnahmeprotokolle Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB Quellen: •ISG mit Anhängen •CIK Reglement mit Anhängen (Englisch) •DMSB-Veranstaltungsreglement •DMSB Kart-Reglement - Handbuch •DMSB Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) •DMSB Verbandsorgan „Vorstart“ •DMSB Umweltrichtlinien •DMSB Formular-Set (Unfallbericht, Zeugenfragebogen usw.) 7. Prüfung 7.1. Prüfung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A (1) Die Prüfung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A erfolgt durch den DMSB und wird gemäß DMSB-APO durchgeführt. (2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt, der grundsätzlich mindestens 1 ½ Tage dauert. (3) Zu Beginn des Lehrgangs findet ein einstündiger schriftlicher Test statt, in dem geprüft wird, ob der Anwärter die in der Anwärterzeit vermittelten grundsätzlichen Kenntnisse besitzt. Das Ergebnis des Tests ist Bestandteil der Prüfung. (4) Die Prüfung besteht aus mindestens zwei schriftlichen Teilen und ggf. einem mündlichen Teil, sie findet nach Abschluss des Lehrgangs statt. (5) In der Prüfung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A erfüllt sind.
8. Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung Pflichten und Rechte des Rennleiters (60 Minuten)
•Allgemeine Betrachtung •Rechtstellung des Rennleiters im Rahmen des ISG der FIA/CIK •DMSB - Kartreglement •Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB •Anhänge des ISG der FIA
Streckensicherung und Sicherheitsbestimmungen (45 Minuten) DMSB-Kart-Reglement (150 Minuten) •Erarbeiten einer Ausschreibung •Erstellen eines Veranstaltungszeitplanes •Status einer Veranstaltung •Nennungen / Lizenzbestimmungen nat. und. international •Dokumentenprüfung •Technische Abnahme •Fahrerbesprechung •Proteste und Berufungen •Versicherungen •Haftungsausschluss
Der Rennablauf (150 Minuten) •Regelsicherheit •Persönliche Autorität •Wertungsstrafen des Rennleiters •Überwachung des Gesamtablaufes einschließlich Technik •Umgang mit Kindern als Teilnehmer bzw. deren Eltern •Ausrüstung – Waage, Eichgewichte, Phonmessgerät, Eichquelle •Kompetente Sportwarte •Start – Abbruch - Restart Aus der Praxis für die Praxis (90 Minuten) •Entscheidungen bei Vorfällen vor, während und nach Ablauf einer Rennveranstaltung
Vorbereitung auf die Prüfung (45 Minuten)
Prüfung
•Teil 1 – Internationales Sportgesetz / CIK Reglement (30 Minuten) •Teil 2 – Anhänge zum Internationalen Sportgesetz DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB Kartreglement (60 Minuten) •Teil 3 – Fallbeispiele aus der Praxis (90 Minuten) Gesamt Eingangstest 60 Minuten Lehrgang 540 Minuten Prüfung 180 Minuten
9. Fortbildung der Rennleiter Kart, Lizenz-Stufe A (1) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen die Fortbildungsseminare der Übermittlung von für die Arbeit des Rennleiters Kart wesentlichen Neuerungen sowie dem Erfahrungsaustausch. (2) Die Fortbildung der Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A findet durch den DMSB statt. (3) Gemäß Artikel 42 der Lizenzbestimmungen des DMSB für den Automobilsport sind Rennleiter verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar in der jeweiligen Disziplin teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenz. Anlage Anlage 1: Einsatznachweise als Rennleiter-Anwärter im Kartsport
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Ich klebe hier ein Dokument: “Ausbildungsrichtlinie Rennleiter Kartsport”. Ich hoffe, daß es nützlich ist.
Die Link zur Originalurkunde:
http://www.dmsb.de/downloads/671/Ausbildungsrichtlinie_Rennleiter_Kart.pdf [diese ist beste!!!]
Liebe grüsse, Pascall.
________________________
Der Rennleiter des DMSB im Kartsport
(Ausbildungsrichtlinie)
1. Allgemeines
(1) Der Deutsche Motor Sport Bund (DMSB) übt nach seiner Satzung die
Sporthoheit für den Motorsport in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die sich
für den Automobil-/ Kartsport daraus ergebenden Aufgaben und Befugnisse sind
im Internationalen Sportgesetz (ISG) der Féderation Internationale de
l’Automobile (FIA) und dem CIK Reglement International de Karting geregelt.
(2) Im § 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die
Überwachung des Motorsports nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In
Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der DMSB daher unter
anderem auch für die Aus- und Fortbildung von Sportwarten sowie für die
Lizenzerteilung verantwortlich.
(3) Die Lizenzbestimmungen des DMSB schreiben vor, dass Rennleiter erst nach
Anerkennung durch den DMSB und Erteilung einer Lizenz tätig werden dürfen.
2. Anforderungen
(1) Die umfangreichen und bedeutungsvollen Aufgaben, Befugnisse und
Verantwortlichkeiten des Rennleiters Kart setzen voraus, dass dieser als
Eingangsvoraussetzung eine fundierte motorsportliche Erfahrung mitbringt und
die erforderlichen Kenntnisse durch Bestehen einer umfassenden Prüfung
nachweist.
(2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine
weitere Grundvoraussetzung.
(3) Auch nach Lizenzerteilung ist der Rennleiter Kart verpflichtet, sich stets und
ständig über Neuerungen und Änderungen in der Motorsportgesetzgebung und
den Reglements zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium und die Teilnahme an
den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten
Zeiträumen erforderlich.
3. Ausbildungsstufen
Die Ausbildung zum Rennleiter Kart findet in folgenden Abschnitten statt:
• Leiter Streckensicherung Kart oder Leiter Streckensicherung Rennen der
Lizenz-Stufe A
• Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A
Der Ablauf von Prüfungen ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des
DMSB ( DMSB-APO ) in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt.
4. Zulassungsvoraussetzungen
4.1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in der DMSB-APO festgelegt.
4.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A kann grundsätzlich
zugelassen werden, wer
• im Jahr der Prüfung das 23. Lebensjahr vollendet (es gilt die
Jahrgangsregelung) und
• im Besitz einer Lizenz für Leiter Streckensicherung Kart oder einer Lizenz
Leiter Streckensicherung Rennen, Lizenz-Stufe A, ist und
• in den letzten beiden Kalenderjahren vor der Prüfung bei mindestens fünf
DMSB-Kart-Veranstaltungen und
mindestens einer DMSB-Kart-
Prädikatsveranstaltung (oder vergleichbare Veranstaltung) als Rennleiter-
Anwärter tätig war (zur Prüfung sind die Bestätigungen über bereits
geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 vorzulegen) und
•
an einem Lehrgang des DMSB zur Vorbereitung auf die Prüfung
teilgenommen hat.
(2) Von den vorgeschriebenen sechs Mindesteinsätzen als Rennleiter-Anwärter
müssen bei der Anmeldung zur Prüfung mindestens vier Einsätze nachgewiesen
werden. Maximal zwei Einsätze können in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr
nach der Prüfung noch nachträglich abgeleistet werden. Die Ausstellung der
Lizenz erfolgt in diesen Fällen erst nach Vorlage aller Anwärter-Einsätze.
4.3. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Prüfung der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem. DMSB-APO
und der Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gem. 4.2. dieser Richtlinien
obliegt dem DMSB unter Beteiligung des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums.
Dies betrifft auch die Erteilung von evtl. Ausnahmegenehmigungen, hierzu zählen
u.a. auch Ausnahmegenehmigungen bezüglich Einhaltung der Anzahl der
vorgeschriebenen Mindesteinsätze vor Teilnahme an einer Prüfung.
5. Ausbildung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A
(1) Die Ausbildung findet unter Verantwortung der Vereine bzw. Verbände in
Theorie und Praxis statt.
(2) Es wird empfohlen, dass die Vereine / Verbände einen geeigneten erfahrenen
Rennleiter Kart als Mentor ernennen, der die Vorbereitung des Rennleiter-
Anwärters auf die Prüfung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A steuert und
überwacht sowie dem Anwärter Hilfestellung leistet und für dessen Ausbildung
zuständig ist.
(3) Die Anwärterzeit sollte mindestens 12 Monate, höchstens bis zu 24 Monate
dauern.
6. Ausbildungsziele
(1) Ziel der Ausbildung ist die Vorbereitung für den späteren Einsatz als
Sportwart des DMSB, die Vermittlung des notwendigen sportlichen Fachwissens,
der Kenntnis sportrechtlicher Zusammenhänge, der Arbeitstechnik zur
Vorbereitung und Durchführung sportrechtlicher Entscheidungen sowie der
Fähigkeit und des notwendigen Einfühlungsvermögens für den Umgang mit
anderen Sportwarten und vor allem auch mit den zum Teil sehr jungen Fahrern.
(2) Der Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A muss folgende Bestimmungen /
Gesetze / Reglements beherrschen:
Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen
Kapitel I: Allgemeine Grundsätze
Kapitel V: Strecken – Straßen und Bahnen
Kapitel VIII: Bewerber und Fahrer
Kapitel XI: Strafen
Kapitel XII: Proteste
Kapitel XIII: Berufungen
Anhang L zum ISG der FIA
Internationales Kartreglement der CIK ( mit Anhängen )
Definitions and Classification (nur in Englisch)
General Regulations (nur in Englisch)
CIK – FIA Championship Sporting Regulations (nur in Englisch)
Technisches Reglement der CIK mit Anhängen (DMSB Handbuch)
Circuit Regulations (Übersetzung beim DMSB)
DMSB
DMSB-Veranstaltungsreglement
DMSB Kartreglement mit Teilen des CIK-Kartreglements
Bestimmungen und Beschlüsse des DMSB (Handbuch und “Vorstart“)
Richtlinien der Streckensicherung im Automobilsport / Kartsport
Streckenabnahmeprotokolle
Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB
Quellen:
•ISG mit Anhängen
•CIK Reglement mit Anhängen (Englisch)
•DMSB-Veranstaltungsreglement
•DMSB Kart-Reglement - Handbuch
•DMSB Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO)
•DMSB Verbandsorgan „Vorstart“
•DMSB Umweltrichtlinien
•DMSB Formular-Set (Unfallbericht, Zeugenfragebogen usw.)
7. Prüfung
7.1. Prüfung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A
(1) Die Prüfung zum Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A erfolgt durch den DMSB
und wird gemäß DMSB-APO durchgeführt.
(2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt, der grundsätzlich
mindestens 1 ½ Tage dauert.
(3) Zu Beginn des Lehrgangs findet ein einstündiger schriftlicher Test statt, in
dem geprüft wird, ob der Anwärter die in der Anwärterzeit vermittelten
grundsätzlichen Kenntnisse besitzt. Das Ergebnis des Tests ist Bestandteil der
Prüfung.
(4) Die Prüfung besteht aus mindestens zwei schriftlichen Teilen und ggf. einem
mündlichen Teil, sie findet nach Abschluss des Lehrgangs statt.
(5) In der Prüfung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen zur Tätigkeit als
Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A erfüllt sind.
8. Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung
Pflichten und Rechte des Rennleiters (60 Minuten)
•Allgemeine Betrachtung
•Rechtstellung des Rennleiters im Rahmen des
ISG der FIA/CIK
•DMSB - Kartreglement
•Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB
•Anhänge des ISG der FIA
Streckensicherung und Sicherheitsbestimmungen (45 Minuten)
DMSB-Kart-Reglement (150 Minuten)
•Erarbeiten einer Ausschreibung
•Erstellen eines Veranstaltungszeitplanes
•Status einer Veranstaltung
•Nennungen / Lizenzbestimmungen nat. und. international
•Dokumentenprüfung
•Technische Abnahme
•Fahrerbesprechung
•Proteste und Berufungen
•Versicherungen
•Haftungsausschluss
Der Rennablauf (150 Minuten)
•Regelsicherheit
•Persönliche Autorität
•Wertungsstrafen des Rennleiters
•Überwachung des Gesamtablaufes einschließlich Technik
•Umgang mit Kindern als Teilnehmer bzw. deren Eltern
•Ausrüstung – Waage, Eichgewichte, Phonmessgerät, Eichquelle
•Kompetente Sportwarte
•Start – Abbruch - Restart
Aus der Praxis für die Praxis
(90 Minuten)
•Entscheidungen bei Vorfällen vor, während und
nach Ablauf einer Rennveranstaltung
Vorbereitung auf die Prüfung (45 Minuten)
Prüfung
•Teil 1 – Internationales Sportgesetz / CIK Reglement (30 Minuten)
•Teil 2 – Anhänge zum Internationalen Sportgesetz
DMSB-Veranstaltungsreglement
DMSB Kartreglement (60 Minuten)
•Teil 3 – Fallbeispiele aus der Praxis (90 Minuten)
Gesamt Eingangstest 60 Minuten
Lehrgang 540 Minuten
Prüfung 180 Minuten
9. Fortbildung der Rennleiter Kart, Lizenz-Stufe A
(1) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem
dienen die Fortbildungsseminare der Übermittlung von für die Arbeit des
Rennleiters Kart wesentlichen Neuerungen sowie dem Erfahrungsaustausch.
(2) Die Fortbildung der Rennleiter Kart der Lizenz-Stufe A findet durch den DMSB
statt.
(3) Gemäß Artikel 42 der Lizenzbestimmungen des DMSB
für den
Automobilsport sind Rennleiter verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem
Fortbildungsseminar in der jeweiligen Disziplin teilzunehmen. Dies ist
Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenz.
Anlage
Anlage 1: Einsatznachweise als Rennleiter-Anwärter im Kartsport
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